Wenn Sie privat versichert sind und/oder über die Beihilfe, werden die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in aller Regel je nach Tarif in voller Höhe übernommen, mindestens aber bezuschusst. Bitte informieren Sie sich vor Vereinbarung eines Erstgesprächs bei Ihrer Krankenkasse.
Abgerechnet wird nach der aktuellen GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Der Steigerungsfaktor für die Ziffer 861 (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer 50 Minuten) beträgt derzeit 3,26. Das entspricht einem Honorar von 131,10€.

Aktuell stehen leider keine Therapieplätze für privat Versicherte zu Verfügung.
(Stand: Juni 2023)